Engagement für die Zukunft – Ausbildung
Wichtige Hinweise für die Prüfung
Allgemeine Hinweise! Bitte beachten!
Coronatest
Zur Vermeidung einer Ansteckung und einer reibungslosen Teilnahme an der Prüfung, ist ein negatives Ergebnis eines Coronaschnelltestes, in Form einer Bescheinigung einer offiziellen Teststelle, mitzubringen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein solcher Schnelltest, auch Bürgertest genannt, wird an jedem Wohnort kostenlos angeboten oder kann ggf. auch im eigenen Ausbildungsbetrieb gemacht werden. Auch Mehrfachtestungen pro Woche sind möglich.
Maskenpflicht
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2- oder OP-Maske im gesamten Schul- bzw. Prüfungsgebäude und auf dem ganzen Schul- bzw.
Prüfungsgelände. Die Maske ist auch während der Prüfung durchgängig verpflichtend zu tragen. Die Maske darf nur kurzzeitig zum Essen und Trinken abgenommen werden. Dies darf bei Sitznachbarn jedoch nicht gleichzeitig geschehen. Bei Verweigerung die Maske zu tragen, muss die betreffende Person das Gebäude und Gelände sofortverlassen und kann somit nicht weiter an der Prüfung teilnehmen.
Abstandsregelung
Auch auf dem Weg zum Prüfungsort /-raum und auf dem Weg zurück ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Eventuelle Wegekonzepte sind unbedingt einzuhalten. Gültige Hygienekonzepte sind ebenfalls einzuhalten.
Versammlungsverbot
Sehen Sie von „Versammlungen/Ansammlungen“ vor und nach der Prüfung bitte ab. Betreten und Verlassen Sie die Prüfungsräume/Prüfungsgelände auf direktem Weg!
Kontakt-Tagebuch
Zu Beginn der Prüfung müssen Sie sich in ein Kontakt-Tagebuch eintragen. Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden.
Die Tisch-Nr. entsprechend dem Sitzplan ist einzutragen und Sitzänderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Aufsichtspersonal/Prüfer
Anweisungen von Prüfern, Aufsichtspersonal und Organisatoren ist unbedingt Folge zu leisten.
Gesundheitszustand
Sollten Sie am Prüfungstag Erkältungssymptome zeigen, sollten Sie von der Teilnahme an der Prüfung absehen. Dies ist unverzüglich der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses mitzuteilen und durch ein ärztlichen Attestes nachzuweisen.
Sollten sich eindeutige Krankheitssymptome während der Prüfung zeigen, kann ein Ausschluss von der Prüfung wegen der Gefährdung der Sicherheit erfolgen.
Stand: 19.04.2021
Betriebspraktikum
Eine wesentliche Bildungsaufgabe der Schule besteht darin, Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt sowie auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.
Zu den besten und bewährtesten Mitteln, dieses Ziel zu erreichen, zählt die Durchführung von Betriebspraktika. Für viele Schülerinnen und Schüler ist diese Erfahrung prägend für die Berufswahl. Das erste Mal in ihrem Leben verlassen sie für eine längere Zeit die vertraute soziale Umgebung, in der die Jugendlichen weitgehend unter sich sind.
Im Betrieb sind sie mit Erwachsenen tätig, die bestimmte Aufgaben erfüllen. In dieser wenig vertrauten Situation heißt es, die eigene Position zu erkennen und sich zurechtzufinden. Von den Schülern werden Schlüsselqualifikationen wie Ausdauer, Konzentration, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit etc. gefordert.
Das Betriebspraktikum hat jedoch wenig Sinn, wenn die konkreten Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler bei der Praktikumstellenvergabe nicht berücksichtigt werden, d.h. das Betriebspraktikum entfaltet seine Wirkung nur, wenn der junge Mensch für einen tätigen Einsatz im Kfz-Betrieb Interesse zeigt.
Lernziele während des Praktikums
- Kenntnis und Übung spezifischer Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit
- Kennenlernen des Anforderungsprofils des Berufes
- Überprüfung der Eignung und Neigung für einen angestrebten Beruf, verbunden mit der Möglichkeit, die Berufswahl zu korrigieren
- Erwerb von Kenntnissen über die Realität des Berufes, für den sich der Schüler interessiert, Einblicke in die betriebliche Organisation
- Realitätsnahes Erleben des Arbeitssituation innerhalb eines betrieblichen Sozialgefüges
Zahlreiche Mitgliedsbetriebe der Kraftfahrzeug-Innung Dortmund und Lünen bieten für interessierte Jugendliche Praktikumsplätze an.
Kaufmännische Ausbildung im Kfz-Gewerbe
Seit 1998 gibt es im Kfz-Gewerbe den kaufmännischen Ausbildungsberuf Automobilkaufmann / Automobilkauffrau, der konkret auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist. Wer sich für das Produkt Automobil interessiert und mit modernen Kommunikationssystemen der Automobilbranche arbeiten möchte, trifft mit diesem Beruf die richtige Wahl. Disposition, Beschaffung, Vertrieb und Kundendienst sowie umfangreiche Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen sind einige wichtige Tätigkeitsfelder. Automobilkaufleute werden während der dreijährigen Ausbildung insbesondere mit allen vor- und nachbereitenden Maßnahmen des Verkaufs von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen vertraut gemacht.
Wer den Betrieb anhand von Zahlen analysieren möchte, sich um Lagerbestände und Kosten kümmert und Büroorganisation genauso beherrscht wie Personalverwaltung, für den ist der Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement eine gute Entscheidung. Auch hier sind moderne Datenverarbeitungssysteme nicht mehr wegzudenken.
Die Ausbildungsverordnung für Automobilkaufleute wurde inzwischen grundlegend modernisiert und ist zum 01.08.2017 neu in Kraft getreten. Damit sind jetzt auch neue Lernfelder und gestiegene Anforderungen an die kaufmännische Ausbildung verbunden.
- eine stärkere Geschäftsprozessorientierung
- gestiegene Bedeutung der Finanzdienstleistungen
- stärkere Berücksichtigung der Fahrzeugtechnik
- Ausbau des Internethandels und der Internationalisierung
- höhere Anforderungen an die kommunikative Kompetenz
- veränderte rechtliche Rahmenbedingungen
- sowie neue Mobilitätsdienstleistungen.
Der aktualisierte Ausbildungsberuf beinhaltet die folgenden Berufsbildpositionen:
- Organisation und Verkauf von Teilen und Zubehör
- An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren
- Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen
- Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen
- Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen
- Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten
- Personalbezogene Aufgaben bearbeiten
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.
Technische Ausbildung im Kraftfahrzeuggewerbe
Bei der täglichen Werkstattarbeit sind Kfz-Mechatronik und Kfz-Elektronik nicht mehr zu trennen. Fast alle Funktionen im Fahrzeug werden elektronisch kontrolliert. Daraus resultierten erhöhte Anforderungen an die Fahrzeugdiagnose. Die damit einhergehenden umfassenden beruflichen Qualifikationen sind deshalb in einem neuen Ausbildungsberuf untergebracht, der die Mechanik und Elektronik verbindet. Damit ergibt sich der neue Beruf Kfz-Mechatroniker/in, der den Kfz-Mechaniker / Kfz-Elektriker ersetzt. Der neue Beruf wird in vier Schwerpunkten angeboten:
- Personenkraftwagentechnik (Pkw)
- Nutzfahrzeugtechnik (Nfz)
- Motorradtechnik
- System- und Hochvolttechnik
- Karosserietechnik
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3,5 Jahre.
Welches Eingangsniveau müssen die Bewerber besitzen?
Aufgrund der hohen Anforderungen an das neue Berufsbild ist ein Realschulabschluss oder mindestens ein sehr guter Hauptschulabschluss erforderlich.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? (ab 01.08.2018)
Im 1. Ausbildungsjahr 625,- €
im 2. Ausbildungsjahr 685,- €
im 3. Ausbildungsjahr 775,- €
im 4. Ausbildungsjahr 855,- €
Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung findet statt im
Bildungszentrum der Handwerkskammer Dortmund
Ardeystr. 95
44139 Dortmund
Ansprechpartnerin:
Frau Mimoza Kameri
Tel.: 0231 / 54 93 - 674
Grundausbildung
G-K1/15 Reparaturtechnik 1 - Kfz-Elektrik
G-K2/15 Reparaturtechnik 2 - Kfz-Mechatronik
G-K3/15 Reparaturtechnik 3 - Service und Wartung an Fahrzeugen
G-K4/15 Reparaturtechnik 4 - Kfz-Instandsetzung
Fachausbildung
K1/15 Diagnosetechnik 1 - Elektrische Fahrzeugsysteme
K2/15 Diagnosetechnik 2 - Motormanagement
K3/15 Diagnosetechnik 3 - Fahrwerk / Bremse
K4/15 Diagnosetechnik 4 - Hochvolttechnik
K5/15 Diagnosetechnik 5 - Kfz-Datenübertragung
K6/15 Diagnosetechnik 6 - Verknüpfte Fahrzeugsysteme
Karriere mit Lehre
Die Chancen im Kfz-Gewerbe sind nach wie vor gut. Die Zahl der Kraftfahrzeuge nimmt ständig zu. Solange es Autos, Motorräder, Lastkraftwagen und Busse gibt, müssen diese gewartet, instandgesetzt und verkauft werden. Auch international sind qualifizierte Fachleute im Kfz-Gewerbe gefragt.
Wer durch den Besuch von Seminaren, Fachakademien und Trainingszentren der Automobilindustrie sowie der Hand-werksorganisation für seine ständige notwendige Weiterbildung sorgt, wird auch in Zukunft den steigenden Qualitäts- und Informationsansprüchen der Kunden gewachsen sein.
Das Kfz-Gewerbe erhält in Kürze auch eine neue Meisterprüfungsverordnung, die sich gegenwärtig noch in der Abstimmung befindet und voraussichtlich zum 01.01.2018 in Kraft treten wird. Die bisherige Meisterprüfung nach altem Modell wird nach einer Übergangsfrist Ende 2020 auslaufen.
Über die Karrieremöglichkeiten im Kfz-Gewerbe mit den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten informiert die Broschüre "handfest".
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie unter 0231 / 5177 - 151 an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!