Schiedsstelle

Kfz-Schiedstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben der Innung und Kunden

Die bei der Kraftfahrzeug-Innung Dortmund und Lünen eingerichtete Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Kfz-Meisterbetrieben aus Werkstattaufträgen beizulegen. 

Die Anrufung der Schiedsstelle erfolgt durch Einreichung eines einfach auszufüllenden Formulars, der Sachverhaltsschilderung und der Kopien des Werkstattauftrages und der Rechnung. 

Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnisnahme des Streitpunktes erfolgen. 

Das Innungsmitglied erhält Kopien dieser Anrufungsschrift und gibt im Regelfall innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme dazu ab.
Kann im Vorverfahren keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schiedskommission, sofern sich die Parteien mit einer verbindlichen Entscheidung der Streitigkeit durch die Schiedsstelle einverstanden erklären.

Mit der Zustimmung beider Parteien kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, so dass das schriftliche Vorbringen beider Parteien Grundlage der Entscheidung oder des Vergleichsvorschlages der Schiedsstelle ist. Im Übrigen befindet die Schiedskommission aufgrund einer mündlichen Verhandlung. Darüber hinaus hat die Schiedsstelle die Aufgabe, Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge - mit Ausnahme über den Kaufpreis - zwischen Käufern und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.

Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Fahrzeuges erfolgen.

Die Schiedsstelle ist sowohl bei Streitigkeiten aus Werkstattaufträgen als auch bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge nur zuständig, soweit diese ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t haben. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen, und ferner ist aufgrund der Anrufung der Schiedsstelle die Verjährung für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gehemmt.

Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden weder vom Antragsteller noch vom Antragsgegner Kosten erhoben.

Die Schiedsstelle besteht aus fünf Mitgliedern:

Vorsitzender 
Rechtsanwalt Sybrecht

stv. Vorsitzender
Rechtsanwalt Pähler

Vertreter des ADAC
Dipl.-Ing. Schumann

Vertreter des TÜV Nord
Dipl.-Ing. Holz

Vertreter der DAT (Deutsche Automobil Treuhand)
Dipl.-Ing. Ulbrich

Vertreter der Kfz-Innung Dortmund und Lünen
Kfz-Meister Winter

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfz-schiedsstelle.de

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie unter 0231 / 5177 - 151 an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!